Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB der Amplivision GmbH für Miet-, Dienstleistungs-, Werk- und Kaufverträge.
Anbieter
Amplivision GmbH
Kienhorststraße 48, 13403 Berlin
Handelsregister: HRB 249620 B, Amtsgericht Berlin-Charlottenburg
Geschäftsführer: Christopher Bade, Morris Bredlau, Daniel Dobrodinsky
§ 1 Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Amplivision GmbH (im Folgenden „Verwender“ genannt) und ihren Vertragspartnern (im Folgenden „Kunde“ genannt), die Miet-, Dienstleistungs-, Werk- oder Kaufverträge betreffen.
Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Verwender stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Mit Annahme eines Angebots erkennt der Kunde diese AGB an. Individuelle Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch den Verwender.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Die Angebote des Verwenders sind freibleibend und unverbindlich.
Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot des Verwenders schriftlich bestätigt und der Verwender eine Auftragsbestätigung erteilt.
Die Auftragsbestätigung kann auch durch Übergabe der Ware oder durch Rechnungsstellung erfolgen.
Die gegenseitigen Pflichten aus dem Vertrag ergeben sich ausschließlich aus der schriftlich getroffenen Vereinbarung sowie diesen AGB.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden
1. Informationspflicht
Der Kunde verpflichtet sich, alle zur Vertragserfüllung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Kommt der Kunde dieser Pflicht nicht nach, ist der Verwender berechtigt, seine Leistung bis zur vollständigen Erfüllung der Mitwirkungspflicht zurückzubehalten.
2. Sicherheit
Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung sämtlicher Sicherheits- und Gesundheitsvorschriften in seinem Verantwortungsbereich. Er informiert den Verwender rechtzeitig über alle relevanten Sicherheits- und Gesundheitsrisiken, die im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung bestehen, und stimmt erforderliche Maßnahmen zur Gefahrenverhütung mit dem Verwender ab.
Ist der Kunde Arbeitgeber im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes, trägt er die Verantwortung für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten des Verwenders an seinem Einsatzort. Ist der Kunde Veranstalter, trägt er die Verantwortung für sämtliche sicherheitsrelevanten, organisatorischen und technischen Abläufe der Veranstaltung. Ist der Kunde Betreiber einer Veranstaltungs- oder Produktionsstätte, sorgt er für deren sicheren Zustand sowie für die Sicherheit betrieblicher Einrichtungen und bereitgestellter Arbeitsmittel.
3. Baufreiheit
Der Kunde stellt die für die Durchführung der Arbeiten notwendige Baufreiheit sicher und gewährt den Mitarbeitern und Beauftragten des Verwenders freien Zugang zu den Veranstaltungs- oder Ausstellungsflächen.
§ 4 Full-Service-Veranstaltungen
Dieser Abschnitt gilt für Veranstaltungen, bei denen die Amplivision GmbH sowohl die technische Ausstattung (insbesondere im Bereich Audio-, Video- und Medientechnik) bereitstellt als auch die technische Betreuung übernimmt.
1. Mietzeit
Die Abrechnung der Mietzeit erfolgt tageweise. Auch angebrochene Veranstaltungstage werden voll berechnet.
2. Einsatz von Subunternehmern
Die Amplivision GmbH ist berechtigt, zur Durchführung von Veranstaltungen qualifizierte Subunternehmer einzusetzen.
3. Rechte an Darbietungen und Medieninhalten
Der Auftraggeber sichert zu, Inhaber aller erforderlichen Rechte an Bild-, Ton-, Film- und sonstigen Inhalten zu sein, die im Rahmen der Veranstaltung gezeigt oder verwendet werden, oder entsprechende Lizenzen ordnungsgemäß erworben zu haben (z. B. GEMA, GEZ, Softwarelizenzen). Für die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte trägt der Auftraggeber die alleinige Verantwortung. Der Auftraggeber stellt die Amplivision GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter wegen möglicher Schutzrechtsverletzungen sowie von daraus entstehenden Kosten und Schäden frei. Dies gilt auch für durch den Auftraggeber bereitgestellte Inhalte oder Materialien.
4. Zugang zu Technik
Der Auftraggeber verpflichtet sich, autorisierten Mitarbeitern der Amplivision GmbH während der üblichen Geschäftszeiten Zugang zur installierten Technik zu gewähren, um Wartung, Kontrolle oder Abbau zu ermöglichen.
5. Standortbindung der Technik
Technisches Equipment darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Amplivision GmbH nicht vom vertraglich vereinbarten Einsatzort entfernt werden.
6. Kennzeichnung und Eigentumsschutz
Firmenlogos, Seriennummern, Herstellerkennzeichnungen oder andere angebrachte Hinweise dürfen nicht entfernt, überklebt oder verändert werden. Das Anbringen eigener Markierungen, Aufkleber oder Beschriftungen auf dem Eigentum der Amplivision GmbH ist untersagt.
7. Veranstaltungsende
Nach Abschluss der Veranstaltung ist die Amplivision GmbH unverzüglich über die Beendigung zu informieren, um den Rückbau der Technik zu koordinieren.
8. Weisungsbefugnis
Das von der Amplivision GmbH gestellte Personal unterliegt ausschließlich deren Weisungsbefugnis. Weisungen des Auftraggebers an das Personal sind nicht zulässig. Ansprechpartner und Aufsichtsperson der Amplivision GmbH vor Ort ist ausschließlich die benannte Projektleitung, die während der Einsatzzeit erreichbar sein muss.
9. Arbeitgeberpflichten
Die Amplivision GmbH verpflichtet sich, allen arbeitsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen gegenüber ihrem eingesetzten Personal nachzukommen. Dazu zählen insbesondere die Einhaltung des Arbeitszeit- und Arbeitsschutzgesetzes sowie die fristgerechte Abführung aller gesetzlich vorgeschriebenen Sozialabgaben.
10. Nutzung von Strom- und Techniknetzen des Auftraggebers
Die Nutzung der elektrischen oder sonstigen technischen Infrastruktur des Auftraggebers durch Geräte der Amplivision GmbH bedarf dessen vorheriger Zustimmung. Für durch diese Nutzung verursachte Schäden oder Störungen haftet die Amplivision GmbH im Rahmen der Bestimmungen dieser AGB.
11. Dekoration und Ausstattung
Dekorationselemente oder vergleichbare Materialien, die durch die Amplivision GmbH bereitgestellt werden, müssen den geltenden feuerpolizeilichen Vorschriften entsprechen. Der Auftraggeber ist berechtigt, einen entsprechenden Nachweis (z. B. B1-Zertifikat) einzufordern. Die Platzierung solcher Materialien ist vorab mit dem Auftraggeber abzustimmen, um Schäden an Gebäuden oder Einrichtungen zu vermeiden.
12. Pyrotechnik und Spezialeffekte
Der Einsatz von Pyrotechnik, Nebelmaschinen oder anderen Spezialeffekten bedarf stets der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers sowie, falls erforderlich, behördlicher Genehmigungen.
§ 5 Miete
1. Preise
Alle Preise des Verwenders verstehen sich netto, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise gelten ab Lager des Verwenders. Transport-, Auf- und Abbaukosten sowie Kosten für Betreuungspersonal werden gesondert berechnet. Skontoabzüge sind nicht zulässig. Die Mietdauer wird nach Kalendertagen berechnet. Angefangene Tage gelten als volle Miettage. Die Mindestmietdauer beträgt einen Tag.
2. Kaution
Bei Neukunden oder auf Verlangen des Verwenders ist eine Kaution in Höhe von 25 % des Neuwerts der gemieteten Gegenstände, mindestens jedoch 200,00 EUR, bei Übergabe zu hinterlegen. Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe der Mietsache zurückgezahlt. Auf Verlangen des Verwenders hat sich der Kunde durch einen gültigen Lichtbildausweis auszuweisen.
3. Zahlungsbedingungen
Ist der Vertrag geschlossen, bleibt der Kunde zur Zahlung des Mietpreises verpflichtet, auch wenn er die Mietgegenstände letztlich nicht in Anspruch nimmt. Selbstabholer zahlen, soweit nicht anders vereinbart, bei Abholung bar oder per EC-Karte. Bei Veranstaltungen ist die Zahlung, soweit nicht anders vereinbart, zum auf der Auftragsbestätigung angegebenen Fälligkeitsdatum per Rechnung zu bezahlen. Lieferungen an Kunden, die Vorkasse leisten, erfolgen erst nach Zahlungseingang. Bei Zahlungsverzug ist der Verwender berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen.
4. Mietdauer
Die Mietzeit beginnt und endet zu den im Vertrag vereinbarten Terminen. Sind keine konkreten Zeiten genannt, beginnt die Mietzeit mit der Übergabe an den Kunden oder bei Versand mit Übergabe an den Transporteur. Sie endet erst mit der tatsächlichen Rückgabe der Mietgegenstände an den Verwender. Erfolgt die Rückgabe nicht rechtzeitig, wird für jeden überschrittenen Tag eine zusätzliche Tagesmiete fällig. Darüber hinaus entstehende Folgekosten, insbesondere Mehrkosten für erneute Anfahrten oder Verzögerungen gegenüber Dritten, werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
5. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Verwenders in Berlin. Handelt der Kunde als Unternehmer oder juristische Person des öffentlichen Rechts, wird Berlin als ausschließlicher Erfüllungsort vereinbart. Ist der Kunde Verbraucher, gilt der im Vertrag genannte Übergabeort als Erfüllungsort.
6. Gefahrenübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Mietgegenstände geht mit deren Übergabe auf den Kunden über. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Mietgegenstände an die Transportperson übergeben wurden. Die Gefahr bleibt bis zur Rückgabe der Mietgegenstände beim Kunden.
7. Änderungsvorbehalt
Sollten bestellte Mietgegenstände nicht verfügbar sein, behält sich der Verwender das Recht vor, diese durch gleich- oder höherwertige Geräte zu ersetzen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.
8. Mängelanzeige
Der Kunde ist verpflichtet, die Mietgegenstände unmittelbar nach Übergabe auf Vollständigkeit und ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind dem Verwender unverzüglich mitzuteilen. Verborgene Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Spätere Reklamationen, insbesondere nach Inbetriebnahme der Geräte, sind ausgeschlossen. Die Rückgabe der Mietgegenstände erfolgt zunächst unter Vorbehalt einer technischen Überprüfung. Festgestellte Mängel und daraus resultierende Ansprüche gegen den Kunden sind für diesen verbindlich. Beanstandete Mietgegenstände sind auf Verlangen frachtfrei an den Verwender zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge trägt der Verwender die Transportkosten.
9. Sorgfaltspflichten
Die Mietgegenstände sind sorgfältig und bestimmungsgemäß zu behandeln. Insbesondere gilt:
- Alle technischen Vorschriften und Sicherheitsbestimmungen, insbesondere Unfallverhütungsvorschriften, TÜV- und DIN-Vorschriften, sind einzuhalten.
- Mietgegenstände dürfen nur für den vorgesehenen Zweck genutzt werden.
- Elektrische Geräte dürfen nur an der dafür vorgesehenen Netzspannung betrieben werden.
- Mietgegenstände dürfen nur mit Materialien behandelt oder beklebt werden, die sich rückstandslos entfernen lassen.
- An Bühnen- oder Bauelementen dürfen keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden.
- Mietgegenstände sind in den dafür vorgesehenen Transportcases zu befördern. Cases sind vor unsachgemäßem Umgang zu schützen.
- Die Rückgabe hat im ursprünglichen Zustand zu erfolgen. Veränderungen oder Verunreinigungen gehen zulasten des Kunden.
10. Haftung
Der Kunde haftet für alle während der Mietzeit entstehenden Schäden oder den Verlust der Mietgegenstände, auch wenn diese nicht durch ihn selbst, sondern durch Dritte verursacht werden. Im Schadensfall haftet der Kunde bis zum Neuwert der Mietgegenstände. Eigene Reparaturen des Kunden oder durch diesen beauftragte Dritte sind nicht zulässig. Der Kunde trägt die Kosten der täglichen Wartung und Reinigung sowie aller benötigten Verbrauchsmaterialien (z. B. Nebelfluid, Klebeband).
Wird ein Mietgegenstand in nicht ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben, schuldet der Kunde die Kosten für die Instandsetzung sowie gegebenenfalls den Mietausfall für die Dauer der Reparatur. Bei Sachmängeln während der Mietzeit, die nicht vom Kunden verschuldet sind, ist der Verwender berechtigt, nach eigener Wahl die Mängelbeseitigung vorzunehmen oder Ersatz zu liefern.
Für Schäden am Eigentum des Kunden, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Mietgegenstände entstehen, haftet der Verwender nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Personenschäden haftet der Verwender bei mindestens fahrlässiger Pflichtverletzung. Ist die Vertragserfüllung aufgrund höherer Gewalt nicht möglich, ist eine Haftung des Verwenders ausgeschlossen. Die Ausfuhr der Mietgegenstände ins Ausland ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verwenders zulässig.
Bei mehrtägigen Veranstaltungen im Außenbereich trägt der Kunde die volle Verantwortung für die Technik, einschließlich Haftung für Witterungseinflüsse, Diebstahl oder Beschädigung. Der Kunde verpflichtet sich, in diesen Fällen für ausreichende Bewachung und Versicherung zu sorgen. Die Kosten hierfür trägt der Kunde.
11. Kündigung und Rücktritt
Der Verwender ist zur fristlosen Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund berechtigt, insbesondere wenn:
- ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt wird,
- der Kunde eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 ZPO abgibt,
- das Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird,
- der Kunde mit Zahlungen in Verzug gerät,
- der Kunde wesentliche Vertragspflichten verletzt,
- Mietgegenstände vertragswidrig genutzt werden,
- Mietgegenstände an einen anderen als den vereinbarten Ort verbracht werden.
Stornierungsbedingungen: Tritt der Kunde, aus welchem Grund auch immer, vom Vertrag zurück, kann die Amplivision GmbH ohne den Nachweis eines konkreten Schadens pauschale Stornierungskosten gemäß folgender Staffelung verlangen:
- bis 30 Kalendertage vor Beginn der Miet- oder Dienstleistung: 30 % des vereinbarten Auftragswertes
- 29 bis 10 Kalendertage vor Beginn der Miet- oder Dienstleistung: 50 % des Auftragswertes
- 9 bis 4 Kalendertage vor Beginn: 80 % des Auftragswertes
- weniger als 4 Kalendertage vor Beginn oder bei Nichterscheinen: 100 % des Auftragswertes
Nachweismöglichkeit des Kunden: Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Amplivision GmbH ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
Form und Zugang der Rücktrittserklärung: Der Rücktritt muss in Textform (z. B. E-Mail oder schriftlich per Post) erklärt werden. Maßgeblich für die Einhaltung der Fristen ist das Zugangsdatum der Erklärung bei der Amplivision GmbH.
Fristberechnung: Bei der Berechnung der Fristen wird der vereinbarte Miet- oder Dienstleistungsbeginn nicht mitgezählt. Die Frist endet mit Ablauf des letzten Tages vor Leistungsbeginn.
§ 6 Kauf
Beim Kauf von Neuwaren übernimmt der Verwender die gesetzliche Gewährleistung. Skonto wird nicht gewährt. Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt des Verwenders. Versand erfolgt ausschließlich per Vorkasse oder Nachnahme. Individuelle Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
§ 7 Creative Services / Medienproduktion
7.1 Anpassungen und Korrekturschleifen
Kleinere Anpassungen, etwa die Korrektur von Schreibfehlern, Farbänderungen oder geringfügige Modifikationen, sind im angebotenen Leistungsumfang enthalten. Darüber hinausgehende, inhaltlich oder technisch aufwändigere Änderungen, die nicht durch die initiale Projektkalkulation abgedeckt sind, werden im Vorfeld abgestimmt und, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, nach Aufwand gemäß den jeweils gültigen Stunden- oder Tagessätzen in Rechnung gestellt.
7.2 Fremdleistungen und Zusatzkosten
Kosten für externe Leistungen wie z. B. Lizenzgebühren (Stockmaterial, Musik etc.), Foto- oder Videoproduktionen, Druck, Transporte, Kuriere oder projektbezogene Reisen (nachfolgend „Fremdkosten“) sind nur dann im Angebot enthalten, wenn diese dort explizit ausgewiesen wurden. Je nach Konzept, Umfang und finaler Umsetzung können zusätzliche Fremdkosten entstehen, die nicht im ursprünglichen Angebot enthalten sind. Diese werden vorab mit dem Auftraggeber abgestimmt und separat berechnet.
7.3 Rechteklärung / GEMA / Drittmaterial
Beauftragt der Kunde die Amplivision GmbH mit der Nutzung oder Einbindung von urheberrechtlich geschütztem Material Dritter, das einer Rechteklärung bedarf (z. B. GEMA-Pflicht, Lizenzen, Nutzungsrechte), erfolgt die Klärung im Namen und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde stellt Amplivision GmbH in jedem Fall von Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit etwaigen Rechteverletzungen frei.
7.4 Herausgabe von offenen Dateien
Die Übergabe offener, bearbeitbarer Projektdateien (z. B. Photoshop-, InDesign-, Premiere-Pro- oder 3D-Dateien) ist grundsätzlich nicht Teil des Lieferumfangs. Sollte die Herausgabe gewünscht werden, bedarf dies einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung.
7.5 Nutzungsrechte und Umfang
Alle im Rahmen von Creative Services erstellten Medien unterliegen projektbezogenen, eingeschränkten Nutzungsrechten. Die Einräumung weitergehender oder exklusiver Nutzungsrechte, insbesondere unbefristeter oder über das Projekt hinausgehender Verwendungen, bedarf einer schriftlichen Vereinbarung und wird gesondert angeboten und abgerechnet. Grundsätzlich bezieht sich die Übertragung von Nutzungsrechten nur auf das finale Produkt (z. B. Rendering, Video, Grafik), das im Auftrag für den Kunden erstellt wurde.
7.6 Eigennutzung durch Amplivision GmbH
Sofern keine ausdrückliche, schriftliche Exklusivnutzung durch den Kunden vereinbart wurde, behält sich die Amplivision GmbH das Recht vor, projektbezogene Ideen, Konzepte und Inhalte (z. B. Layouts, Entwürfe oder Visualisierungen) in anonymisierter Form für Eigenwerbung, Referenzen oder Portfoliozwecke weiterzuverwenden.
§ 8 Urheberrecht und Nutzungsrechte
8.1 Urheberrechtlicher Schutz
Alle durch die Amplivision GmbH erstellten Inhalte, etwa Grafiken, Renderings, Visualisierungen, technische Zeichnungen, Bestuhlungspläne oder vergleichbare Medien (nachfolgend „Content“), unterliegen dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes (UrhG). Das Urheberrecht verbleibt uneingeschränkt bei der Amplivision GmbH, auch wenn dem Kunden Nutzungsrechte eingeräumt werden.
8.2 Einräumung von Nutzungsrechten
Dem Kunden wird ein zeitlich und inhaltlich beschränktes, einfaches Nutzungsrecht für den jeweils im Vertrag oder Angebot definierten Verwendungszweck eingeräumt. Sofern nicht anders vereinbart, endet dieses Nutzungsrecht mit Ablauf der vertraglich vereinbarten Leistungsdauer. Nach Vertragsende ist eine weitere Nutzung des Contents, in welcher Form auch immer, nicht mehr zulässig.
8.3 Nachweispflicht
Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, im Bedarfsfall nachweisen zu können, dass ihm für die von ihm verwendeten Inhalte eine entsprechende Nutzungsberechtigung durch die Amplivision GmbH eingeräumt wurde.
8.4 Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
§ 9 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Berlin, soweit gesetzlich zulässig.
Amplivision GmbH
Kienhorststraße 48, 13403 Berlin
HRB 249620 B, Amtsgericht Berlin-Charlottenburg
Geschäftsführer: Christopher Bade, Morris Bredlau, Daniel Dobrodinsky